Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus: Jetzt vorbereiten, bevor der Förderaufruf startet
- vor 5 Tagen
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Bei Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern tut sich gerade etwas.
Mit der neuen Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern im Bestand anschieben. Gemeint sind also genau die Projekte, die in der Praxis oft hängen bleiben: mehrere Wohneinheiten, begrenzte Anschlussleistung, ältere Elektrik und viele Beteiligte.
Das Spannende daran: Es geht nicht nur um die Wallbox.
Gefördert werden laut Richtlinie auch Netzanschluss, Kabel, Transformatoren, technische Ausrüstung und notwendige Baumaßnahmen. Genau das macht die Förderung für Mehrfamilienhäuser interessant, weil dort meistens nicht die Wallbox selbst das eigentliche Thema ist, sondern die Infrastruktur davor.
Warum das für den Markt wirklich relevant ist
Der Hebel ist riesig. In Deutschland gibt es rund 3,5 Millionen Mehrparteienhäuser mit etwa 23,5 Millionen Wohnungen und ungefähr 8,9 Millionen Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Das zeigt schon ziemlich deutlich, wie groß das Potenzial ist. Die Richtlinie zielt genau auf diesen Bestand, weil Wohngebäude im Bestand bislang durch EPBD und GEIG nicht ausreichend adressiert werden. Der Staat will also ganz klar, dass Laden im Mehrfamilienhaus einfacher wird.
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Für Solarteure ist das mehr als nur ein Wallbox-Thema
Wer in diesem Markt nur einen Ladepunkt verkaufen will, wird schnell austauschbar.
Spannend wird es für die Betriebe, die das Objekt als Ganzes sehen: Anschlussleistung, Vorverkabelung, Ausbaureserve, Lastmanagement, PV-Anbindung, Speicher und die Frage, wie man heute schon sinnvoll für morgen vorbereitet. Vorverkabelung ist in der Richtlinie ausdrücklich mitgedacht, genauso wie die Anbindung an lokale Erzeugung oder Speicherung. Dazu kommt: Der Betrieb der Ladeinfrastruktur soll grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen, und lokal erzeugte erneuerbare Energie ist ausdrücklich erwünscht. Für PV-nahe Anbieter ist das also ein sehr starker Türöffner.
Für Vertriebler zählt jetzt vor allem eins: Klarheit
Im Verkauf funktioniert das Thema am besten, wenn man nicht nur mit Förderung wedelt.
Eigentümer, WEGs und Bestandshalter wollen vor allem wissen: Passt mein Objekt überhaupt? Was ist förderfähig? Was sollte ich jetzt schon vorbereiten ?Und wo kann ich mir das Projekt aus Versehen kaputtmachen?
Genau da entsteht Vertrauen. Nicht über Paragrafen, sondern über saubere Einordnung.
Für Projektierer wird gute Vorbereitung jetzt zum echten Vorteil
Die Richtlinie macht ziemlich klar, dass es später nicht nur um irgendeinen Antrag geht.
Entscheidend sind Plausibilität, Vollständigkeit und die Kriterien aus dem jeweiligen Förderaufruf. Außerdem kann der Projektträger zusätzliche Unterlagen anfordern, und wenn die nicht sauber nachgereicht werden, kann ein Antrag abgelehnt werden. Das heißt praktisch: Wer heute schon Stellplatzstruktur, technische Ausgangslage, Ausbaupfad, Kostenlogik und Unterlagen sauber vorbereitet, ist später deutlich schneller und sicherer unterwegs.
Für Eigentümer gilt: Jetzt sortieren, nicht hektisch werden
Die Richtlinie richtet sich unter anderem an Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Eigentümer zugeordneter Stellplätze und WEGs. Als Mehrparteienhaus gilt ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten. Wichtig ist aber auch: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Und Projekte dürfen vor der Bescheidung grundsätzlich noch nicht begonnen haben. Schon der Abschluss eines ausführungsbezogenen Liefer- oder Leistungsvertrags kann als Vorhaben beginn gelten. Ein Netzanschlussbegehren oder der Kauf beziehungsweise die Pacht des Grundstücks zählen dagegen nicht automatisch als Vorhaben beginn. Heißt unterm Strich: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, das Projekt sauber vorzubereiten. Aber eben nicht so, dass man sich die Förderfähigkeit versehentlich verbaut.
Was viele gerade übersehen
Die Förderrichtlinie ist da. Der konkrete Förderaufruf mit Zeitfenstern, Detailanforderungen und den einzureichenden Unterlagen kommt aber separat über den Projektträger. Zuständig ist laut Richtlinie PwC als bewilligende Stelle, und das Verfahren läuft elektronisch. Auch die tatsächliche Förderquote wird erst im jeweiligen Förderaufruf festgelegt. Grundsätzlich kann der Rahmen sehr attraktiv sein, aber was am Ende konkret gilt, wird erst dort entschieden. Gerade deshalb ist Vorbereitung jetzt so wertvoll.
Unser Fazit bei Wilkinger
Die neue Richtlinie ist ein starkes Signal für den Mehrfamilienhaus-Bestand. Sie eröffnet Chancen für Solarteure, Vertriebler, Projektierer und Eigentümer. Aber sie belohnt vor allem die, die Projekte nicht nur verkaufen, sondern sinnvoll vorbereiten. Denn am Ende wird nicht das Projekt gewinnen, das am lautesten mit Förderung wirbt. Sondern das, das technisch passt, sauber dokumentiert ist und zum Start des Förderaufrufs bereits gut strukturiert auf dem Tisch liegt.
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Wenn du ein Mehrparteienhaus, eine WEG oder ein konkretes Projekt im Blick hast, ist jetzt der richtige Moment für eine saubere Vorprüfung. Wir unterstützen dich bei der Planungsbeauftragung zur Fördervorbereitung und schauen gemeinsam auf die technische Ausgangslage, die Stellplatzstruktur, mögliche Ladepunkte, Vorverkabelung, Netzanschluss, förderfähige Kosten und die sinnvolle Einbindung von PV, Speicher und Energiemanagement.
So weißt du früh, ob das Projekt tragfähig ist und wie du es sinnvoll für den Förderaufruf aufstellst.
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